Schulische Integration Bern - Volksschulgesetzesrevision

 

Das passiert im Kanton Bern mit der Schule

Im Kanton Bern tritt am 1.1.2022 das revidierte Volksschulgesetz in Kraft.

Bis in die Nuller-Jahre war die Sonderschulung eine Bundesaufgabe und durch die IV finanziert. 2008 hat das Schweizer Volk im Rahmen des nationalen Finanzausgleichs (NFA) beschlossen, die Sonderschulung den Kantonen zu übergeben und sie als Teil des öffentlichen Bildungsauftrags zu definieren. Im Klartext: Sonderschulung muss in der Schweiz seit 2008 bzw. 2011 kantonal geregelt werden; als integrierter Teil der Volksschule.
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Um den Volksbeschluss umzusetzen, hat die EDK ein Sonderpädagogik-Konzept erarbeitet, dem alle Kantone beitreten müssen. Einige Kantone haben sich sofort an die Arbeit gemacht, andere haben Jahre verstreichen lassen.

Der Kanton Bern ist einer der letzten Kantone, der sich widerstrebend auf diesen Weg gemacht hat. Bewegung in die Sache hat gebracht, dass der Grosse Rat die Motion Ryser (Bern, SP-JUSO, 2007) angenommen hat. Sie verlangt, dass die Erziehungsdirektion in Zukunft neu für die Sonderschulen zuständig sein soll. D.h. die Sonderschulung soll weg von der Zuständigkeit des GSI in die BKD oder in anderen Worten, weg von der Zuständigkeit des Behindertenamtes hin zum Schulamt. Also nicht Neues, sondern eine Forderung, die bereits seit 2008 durch den NFA klar formuliert ist.

Im Mai 2017 hat der Kanton Bern das Projekt REVOS gestartet. REVOS wird als Volksschulgesetzesrevision dargestellt. Das Ziel, dem Sonderpädagogik-Konkordat der EDK beizutreten, ist (immerhin) als viertes Teilziel formuliert.

Nur ein halbes Jahr später im Januar 2018 steht im Bericht (=Konzept) Sonderpädagogik des Regierungsrats auf Seite 8, dass am Verhältnis von separativer und integrativer Sonderschulung nichts geändert werden soll. Dieser Satz steht in Widerspruch zur Aussage der EDK: “Bei der Erarbeitung von kantonalen Vorgaben müssen alle Kantone das übergeordnete Recht berücksichtigen, …. namentlich den Grundsatz «Integration vor Separation»”. Quelle des Zitats, Seite 2, 4. Abschnitt.

Mensch21! wurde leider erst Anfang 2021 zufälligerweise aufmerksam auf diese Entwicklungen. Wir haben uns daraufhin eingehend mit REVOS beschäftigt und sind über weitere bedenkliche Lücken gestolpert. Eine Delegation von Mensch21! wurde vom Projektleiter REVOS und dem Vorsteher des Volksschulamts Ende Mai 2021 empfangen. Wir durften unsere Bedenken platzieren, welche wohlwollend entgegengenommen wurden, aber nicht alle entkräftet werden konnten.

Darum wendeten wir uns Anfang Juni 2021 in einem Schreiben an Regierungsrätin Häsler.

 

das Schreiben an Regierungsrätin Häsler

Es haben über 60 Personen mit ihrem Namen mitunterzeichnet. Die Umfrage war bis am 6. Juni 2021 online. >>>
Wir bedanken uns sehr herzlich bei Allen, die mitgemacht haben!

Antwortschreiben von Regierungsrätin Häsler.

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Wir haben alle Informationen in unzähligen Stunden, Tagen und Wochen Freiwilligenarbeit zusammengetragen. Wenn Sie sich dafür bedanken möchten, freuen wir uns über Ihre finanzielle Unterstützung ->>>