Schulische Integration Bern - Elterninfo
Im Kanton Bern wird ab 2022 das revidierte Volksschulgesetz in Kraft treten.
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So läufts ab 2022
Alle Schüler/-innen gehören unter das Dach der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) und dort unter das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung.
So Läufts bis Ende 2021
Schüler/-innen, die eine HPS besuchen, werden “ausgeschult” und gehören zur Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), also nicht zur Volksschule (BKD).
Schüler/-innen werden in drei Kategorien eingeordnet
Regelschüler/-innen
Schüler/-innen mit Status GEF Pool1 (Kinder mit geistiger Behinderung)
Schüler/-innen mit Status GEF Pool2 (Kinder mit ADHS, Asperger etc.).
Schüler/-innen der zweiten Kategorie werden separativ in einer HPS geschult und nur auf Antrag (der Eltern) integrativ in der Regelschule. Schüler/-innen der dritten Kategorie gehen grundsätzlich integrativ in die Regelschule.
Alle Schüler/-innen sind Volksschüler/-innen.
Wer zusätzliche Unterstützung benötigt, erhält einfache sonderpädagogsiche Massnahmen (Logopädie, Ergotherapie etc.). Reichen diese nicht aus, können verstärkte sonderpädagogische Massnahmen verordnet werden. Schüler/-innen mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen werden entweder integrativ in der Regelschule oder separativ in einer Sonderschule geschult.
Ob verstärkte sonderpädagogische Massnahmen notwendig sind und in welcher Ausprägung, wird mittels standardisiertem Abklärungsverfahren ermittelt.
Wichtig #1: Kinder werden nicht mehr aufgrund einer medizinischen Diagnose beurteilt (z.B. Trisomie21), sondern aufgrund ihres Bedarfs (mehr Infos: Seite 1, 2.Spalte, 2. Abschnitt). Dieser wird im SAV abgeklärt.
Wichtig #2: Grundsätzlich sind Volksschulen verpflichtet, Kinder mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen integrativ zu beschulen, sofern es dem Wohl des Kindes dient. D.h. mangelnde Ressourcen der Volksschule sind kein Grund mehr, eine Integration abzulehnen.