Schulische Integration in der Schweiz

Die nationalen rechtlichen Grundlagen

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (1999)
Art. 8.1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Art. 8.2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht … wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Art. 8.4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor. 

Behindertengleichstellungsgesetz der Schweiz (2002)
Art.20.2  Die Kantone fördern, … die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule. 

EDK, Konkordat Sonderpädagogik (2007)
Art.2.2 integrative Lösungen sind separierenden Lösungen vorzuziehen ,…

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2014)
Art.24.1  … gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen…
Art. 24.2     … Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass: a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden …

 

Die Situation in der Schweiz

Die Vorgaben durch die EDK sind klar: integrative Schulung soll der separativen vorgezogen werden. Kinder mit Behinderungen sollen - wenn immer möglich - an ihrem Wohnort, zusammen mit den Nachbarskindern die Volksschule bzw. Regelschule besuchen.

Pädagogische Sicht der Integration

In einem integrativen Unterricht profitieren die Lernenden der Regelklasse und die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf voneinander. Die integrative Gestaltung des Unterrichts in heterogen zusammengesetzten Lerngruppen unterstützt die Solidarität und erfordert kollegiale Kooperation, die Wahrnehmung und Berücksichtigung der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie die Überwindung einer Defizit-­ zu Gunsten einer Fähigkeits-­ und Ressourcenorientierung. Voraussetzung ist, dass es sich bei der integrierten Sonderschulung nicht nur um eine schul- organisatorische Massnahme, sondern um eine pädagogisch verantwortbare Integration handelt.

Gesellschaftliche Sicht der Integration

Es wird von einem positiven Menschenbild und einer vielfältigen inklusiven Gesellschaft ausgegangen und die Schule soll darauf vorbereiten. Im separierten Schonraum der Sonderklasse werden Schüler weniger gut auf die nachschulische Lebenssituation vorbereitet als in der integrierten Schulung. Wenn man irgendwo lernt, dass es Menschen gibt, die anders funktionieren, dann in der Schule. Auch für nicht beeinträchtigte Kinder ist Integration eine Chance: sie erweitern ihre Sozialkompetenz und entwickeln Toleranz gegenüber Schwächeren.

Die Situation im Kanton Bern

Die meisten Kantone sind dieser Forderung nachgekommen. Der Kanton Bern will nun auch vorwärts machen: Auf 2022 tritt das revidierte Volksschulgesetz in Kraft.